Seearbeitsgesetz stärkt Rechte der Seeleute

Bundestag setzt internationales Seearbeitsübereinkommen in deutsches Recht um

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstagabend das umfangreiche Seearbeitsgesetz verabschiedet und damit das Seearbeitsübereinkommen 2006 (Maritime Labour Convention, MLC) der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO) umgesetzt. Es tritt an die Stelle des alten Seemannsgesetzes.

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„Das Seearbeitsgesetz stärkt die Rechte der Seeleute an Bord. Wir begrüßen, dass der Bundestag die vierte Säule des internationalen Seeschifffahrtrechts nun in deutsches Recht umgesetzt hat“, erklärte Michael Behrendt, Präsident des Verbands Deutscher Reeder (VDR). „Das Übereinkommen stärkt auch die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Reeder, die viele Punkte schon heute erfüllen.“

Das Seearbeitsübereinkommen der ILO tritt international im August 2013 in Kraft. „Dann gelten weltweit einheitliche Standards für die Arbeits- und Lebensbedingungen an Bord von Seeschiffen – und zwar unabhängig von der Flagge, die ein Schiff führt. Das Seearbeitsübereinkommen ist ein wichtiger Riegel gegen Sozialdumping“, erklärte Behrendt.

Das Übereinkommen verankert zahlreiche Mindeststandards, zum Beispiel für die Arbeits- und Ruhezeiten, zur medizinischen Betreuung an Bord und an Land, sowie für die Unterkünfte und Verpflegung der Seeleute. Auch Schiffe unter Flaggen von Staaten, die die Konvention nicht ratifiziert haben, können sich den Standards nicht entziehen, sobald sie Häfen von Unterzeichnerstaaten anlaufen. Fielen bei den Hafenstaatskontrollen Verstöße gegen die Konvention auf, drohten harte Sanktionen von Geldbußen bis zum Festhalten des Schiffes.

Mit dem MLC tritt die vierte Säule zum internationalen Schifffahrtsregelwerk hinzu. Daneben stehen das Internationale Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS), das Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt (MARPOL) und das Internationale Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW). „Damit ist die Seeschifffahrt die weltweit einzige Branche, die über ein so dichtes und wirksames Regelwerk verfügt“, so Verbandschef Behrendt.

Der VDR ist zuversichtlich, dass nun auch das Ratifizierungsgesetz zum Seearbeitsübereinkommen zügig den Bundestag passiert.