Marine: Fregatte “Schleswig-Holstein” löst Fregatte “Augsburg” auf dem Mittelmeer ab

Fregatte “Schleswig-Holstein” auf dem Weg ins Mittelmeer

Am Sonntag, den 29. Juni 2014 um 10 Uhr, verlässt die Fregatte “Schleswig-Holstein” ihren Heimathafen Wilhelmshaven, um die Fregatte “Augsburg” bei der gemeinsamen Mission der Vereinten Nationen und der Organisation für das Verbot chemischer Waffen abzulösen. Unter dem Kommando von Fregattenkapitän Thorsten Geldmacher (43) werden sich die Frauen und Männer der “Schleswig-Holstein” dem maritimen Verband zum Schutz des US-amerikanischen Spezialschiffes “Cape Ray” anschließen und ihren Beitrag zum Erfolg der Mission leisten.

“Die kontrollierte Vernichtung des syrischen chemiewaffenfähigen Materials schützt unzählige Menschen und trägt zur Sicherheit in der Region bei. Die Besatzung der Fregatte “Schleswig-Holstein” ist durch die gerade abgeschlossene Einsatzausbildung und speziell die ABC-Abwehrausbildung gut vorbereitet und sieht dieser fordernden Aufgabe erwartungsvoll entgegen”, sagte Fregattenkapitän Geldmacher mit Blick auf die bevor stehenden Aufgaben.

Foto: Marine

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Hintergrundinformationen

Deutschland wird sich gemäß der Mandatierung durch den Deutschen Bundestag am maritimen Begleitschutz der “Cape Ray” im Rahmen der gemeinsamen VN/OPCW-Mission zur Vernichtung der syrischen Chemiewaffen beteiligen.

Das Mandat hat eine Personalobergrenze von bis zu 300 deutschen Soldaten und ist bis zum Ende der Operation, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2014 befristet. Deutschland beteiligt sich mit einer Fregatte.

Die USA beabsichtigen die Durchführung der Neutralisierung von Teilen der syrischen Chemiewaffen durch Hydrolyse auf einem speziell umgerüsteten US-Schiff, der “Cape Ray”. Bei der Hydrolyse werden chemische Waffen durch Zugabe von Wasser und anderen Substanzen in einem geschlossenen System so zersetzt, dass sie ihre Eigenschaft als chemiewaffenfähiges Material verlieren.

Der maritime Begleitschutz richtet sich gegen mögliche Bedrohungen aus der Luft, Über- und Unterwasser unter Einschluss asymmetrischer Bedrohungen, jedoch unter Ausschluss des Schutzes an Bord der “Cape Ray” selbst. Er beinhaltet die Unterstützung bei der Erstellung und Aufrechterhaltung eines umfassenden Lagebildes für alle Teilnehmer der Operation.