Haftstrafe für die Deilmann-Zwillinge – 3 Jahre Gefängnis ohne Bewährung

Archiv-Foto: Reederei Peter Deilmann

Archiv-Foto: Reederei Peter Deilmann

Den beiden Deilmann-Zwillingen Gisa und Hedda Deilmann wurde gestern, am Donnerstag den 16.06.2016, der Prozess gemacht. Sie saßen auf der Anklagebank des Landgerichts Lübeck, mussten sich unter anderem für die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung sowie für den Versuch der Steuerhinterziehung verantworten.

Den Vorsitz der Verhandlung hielt Richter Jörg Beer, der die beiden ehemaligen Reederinnen mit einer Gefängnisstrafe von jeweils zwei Jahre und neun Monate verurteilte, so teilten es die Lübecker Nachrichten mit. Die Angeklagten Schwestern können noch in Revision gehen, da das Urteil derzeit noch nicht rechtskräftig ist.

Ihnen wird vorgeworfen z.B. hohe Erbteile vom frühzeitig verstorbenen Vater, Peter Deilmann, kurz vor dem Insolvenzantrag im Jahr 2010 an andere Angehörige verteilt zu haben. Aus diesem Grund saßen auch die Mutter sowie der Hausnotar der Deilmann-Zwillinge auf der Anklagebank. Mutter und Notar kamen jedoch mit einer Bewährungsstrafe davon (ein Jahr und neun Monate).

Die Reederei Deilmann kam nach der Insolvenz im Jahr 2010 nur schwer wieder auf die Beine. Das Unternehmen ging schließlich auch nach dem Versuch einer Neupositionierung in 2014 Bankrott. Darauf musste die MS Deutschland verkauft und Mitarbeiter entlassen werden. Das Schiff, die MS Deutschland, erfuhr jedoch nach den Insolvenzen einen Aufschwung. Der neue Eigner investierte, brachte die lang geplanten französischen Balkone an, stärkt das Schiff in seiner Wettbewerbsfähigkeit und verchartert es seither erfolgreich in den Sommermonaten an den Bonner Reiseveranstalter Phoenix Reisen sowie in den Wintermonaten an die “schwimmende Universität” Semester at Sea.