Hafen Lübeck: Nach 1 1/2 Jahren wieder mit Schlepper

Schleppkonzept für den Hafen Lübeck

Der am weitesten südwestlich gelegene Hafenumschlagplatz an der Ostsee ist der Lübecker Hafen. Er nimmt speziell in den Verkehren zwischen den traditionellen Wirtschaftsmetropolen West- und Zentraleuropas und dem sich rasch entwickelnden Wirtschaftsraum Ostsee eine zentrale Drehscheibenfunktion ein. Er zählt als größter deutscher Hafen der Ostseeküste.

Anfang 2012 wurde der letzte bis dahin in Lübeck fest stationierte Schlepper abgezogen, der Lübecker Hafen musste seither ohne einen Schlepper auskommen. Bei Bedarf musste ein Fahrzeug aus Rostock angefordert werden, was mit Zeitverlusten, finanziellen Mehraufwendungen sowie der Unsicherheit der Verfügbarkeit verbunden war.  Neben der Sicherheitsfrage sind hiermit auch Wettbewerbsnachteile gegenüber den anderen Häfen an der deutschen Ostseeküste verbunden gewesen, wo es genügend Schlepper gibt. Grund des Abzuges war die zurückgehende Auftragslage. Moderne Schiffstonnage, hier insbesondere der hohe Anteil hoch manövrierfähiger Fährschiffe bemessen an der Gesamttonnage für Lübeck,  sowie nachlassende wetterbedingte Anforderungen haben die Einsatzzahlen zurück gehen lassen. In 2012 verzeichnete der Lübecker Hafen insgesamt 5276 Anläufe.Die Anzahl an Schleppeinsätzen lag dabei bei unter 5%.  Dennoch ist für die Lübecker Hafenwirtschaft die feste Stationierung eines Schleppers zwingend notwendig. Lübeck braucht mit seinen hochfrequenten Verkehren zwingend ein solches Fahrzeug:  Zur Sicherstellung der Leichtigkeit der Verkehre im Lübecker Hafen, aus Sicherheitsgründen und nicht zuletzt auch als standortpolitischen Vorteil.

Nach 1,5 Jahren mühsamen, zähen und teils auch frustrierenden Gesprächsrunden auf unterschiedlichsten Ebenen, und in sehr unterschiedlichen Besetzungen ist nun der Durchbruch gelungen. Die Hafenwirtschaft konnte sich auf ein „Schleppkonzept für den Lübecker Hafen“ einigen, bringt hierfür € 400.000,- jährlich als Basisdeckungsbeitrag auf. Nur so ist das finanzielle Risiko für einen Schleppunternehmer tragbar. Alleine durch Schlepptarife ist eine dauerhafte Stationierung nicht fianzierbar.

Foto: SVITZER

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Die ortsansässigen Hafenbetriebe zahlen hierfür einen umschlagabhängigen Festbetrag in einen hierfür eingerichteten Fond ein. Zusätzlich wurde mit Zustimmung der Reederschaft ein sogenannter „Schleppercent“ in die Hafenentgeldordnungen aller Lübecker Hafenteile aufgenommen. Künftig zahlt damit auch jedes eingehende Seeschiff größer 1.000 BRZ pro Anlauf einen solchen „Cent-basierten“ Beitrag (auf die jeweilige Schiffsgröße berechnet) in den Fond ein. Somit beteiligen sich Hafenbetriebe und  Reeder  gleichermaßen an den Kosten zur Vorhaltung eines Schleppers im Lübecker Hafen.  Ähnliche Modelle sind auch aus anderen Häfen bekannt.