Auswärtiges Amt: Notfallnummer & nützliche Hinweise/Reisetipps

Oft stellen sich einige die Frage, ab wann greift das Auswärtige Amt, wofür steht es und wie kann es mir in bestimmten Situationen im Ausland helfen? Das Auswärtige Amt dient weder als Touristeninformation, noch als Reisebüro! In einem Satz beschrieben steht es viel mehr für “Das heimische Rathaus im Ausland”. Es hilft, sollte beispielsweise der Pass verloren gehen oder Vermisste nicht aufgefunden werden. Wir haben uns mit Mitarbeitern des Auswärtigen Amtes unterhalten und folgende Hinweise bzw. auch Tipps aus dem Gespräch notiert:

  • Vor Abreise sollte die Geburtsurkunde und der Reisepass eingescannt und an sich selbst per Mail versendet werden, das hilft dem Amt beim Passverlust und spart enorm viel Zeit.
  • Sobald es zu Geldengpässe kommt, erst Freunde oder Verwandte um Hilfe bitten. Der Antrag auf Auslandssozialhilfe ist sehr aufwendig und die Aussicht auf Bewilligung eher gering.
  • Todesfälle im Ausland sind unverzüglich in der nächsten Vertretung zu melden. Bei einsetzender Verwesung sind die Behörden gezwungen den Leichnam vor Ort zu begraben.
  • Im Falle einer Inhaftierung unterstützt das Auswärtige Amt  bei der Anwaltssuche, kann selbst aber, da das Ortsrecht gilt, für niemanden die Haft aufheben.
  • Auf See greift das Auswärtige Amt nicht, außer der Flaggenstaat stimmt zu und übernimmt die etwaigen Kosten.
  • Schwangere und Menschen mit Handicap sollten sich vor jeder Reisebuchung über die Infrastruktur, der medizinischen Versorgung und die Transportunternehmen vor Ort informieren. Reiseabbrüche sind ärgerlich und nicht selten mit Komplikationen verbunden.
  • Es wird dringend von Spontanadoptionen im Ausland abgeraten. Auch Leihmutterschaften sind nach deutschem Recht illegal und werden in Deutschland nicht anerkannt.
  • Eine Reisekrankenversicherung ist unabdingbar, da die gesetzlichen Versicherungen meist nur Bruchteile der Kosten im Ausland übernehmen. Behandlungskosten sind zudem häufig vor Ort in bar zu zahlen.
  • Bei vermissten Mitreisenden erst die örtliche Polizei kontaktieren. Sollte die Suche erfolglos bleiben, kann das Auswärtige Amt unterstützend dazu gerufen werden.
  • Bei Gepäckverlust bitte ausschließlich die zuständige Fluggesellschaft oder auch Polizeidienststelle informieren.
  • Auslandshochzeiten sind nach Ortsrecht möglich. Die Eintragung ins Eheregister kann jedoch bis zu zwei Jahre dauern. Hochzeiten auf See sind selten rechtsgültig.
  • Für dringende Angelegenheiten gibt es eine 24 Stunden Notrufzentrale des Auswärtigen Amtes: 03018-17 0

Mehr Informationen zum Auswärtigen Amt gibt es auch unter www.auswaertiges-amt.de. Unsere Empfehlung: Die Reise-App vom Auswärtigen Amt mit weiteren Tipps, Sicherheitshinweisen u.v.m.!

Foto: Marianne J. / pixelio.de

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